Ehrenkodex

Hier kann der Ehrenkodex als pdf runtergeladen werden.

 

Ehrenkodex des BC Root

Adligenswil, 20. März 2009

Mit der ersten Zahlung des Mitgliederbeitrags bekräftigt das neue Mitglied automatisch, die Bestimmungen des Ehrencodex einzuhalten. Bei Missachtung dieses Ehrenkodexes kann der Vorstand das Mitglied ausschliessen.

  1. Boxen ist eine Kampfsportart und nicht frei von Risiken für die Gesundheit. Der Trainierende ist für seine Gesundheit und den Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht) selbst verantwortlich und kann den Boxclub Root in keiner Weise haftbar machen. (PS: da Boxen kein Extremsport ist, sind Unfälle durch die SUVA versichert)
  2. Da Boxen eine Risikosportart ist, nimmt sich der BCR das Recht, aufgrund körperlicher, motorischer, psychischer oder mentaler Unzulänglichkeiten eine Aufnahme in den Club zu verweigern. Um eine Aufnahme im BCR zu erlangen, ist das wahrheitsgetreue Ausfüllen des Par-Q Boxsport Formulars integraler Bestandteil. Jeder Kandidat bestätigt mit dem Einzahlung des Clubbeitrages, dass er das Formular wahrheitsgetreu ausgefüllt hat und den ersten Teil alle Fragen mit “Nein” und die letzten zwei Fragen mit “Ja” beantwortet hat. Bei allfälligen Abweichungen im ersten Teil muss ein Arzt konsultiert werden, der dem Interessenten die sportliche Aktivität zumutet und dies schriftlich bezeugt. Bei Differenzen in den letzten beiden Fragen muss ein Gespräch mit dem Cheftrainer erfolgen.
  3. Für Absolventen der Probetrainings, die das Training massiv stören, in der Freizeit mit Schlägereien auffallen, dopen, gewalttätig sind oder sich sonst unehrenhaft verhalten, nimmt sich der BCR das Recht, eine Aufnahme zu verweigern.
  4. Drei Probetrainings können absolviert werden – danach muss sich der Absolvent des Probetrainings für eine Mitgliedschaft entscheiden. Bei einer Aufnahme und aufgrund der Bezahlung des ersten Mitgliederbeitrags verpflichtet sich das Neumitglied automatisch, diesen Ehrenkodex einzuhalten.
  5. Für Mitglieder, die das Training massiv stören, in der Freizeit mit Schlägereien auffallen, dopen, gewalttätig sind oder sich sonst unehrenhaft und unethisch verhalten, nimmt sich der BCR das Recht, den Vertrag ohne Recht auf Geldrückerstattung fristlos zu kündigen das Mitglied auszuschliessen.
  6. Die nötige Anschaffung von Schutzausrüstung und das Tragen dieser Schutzausrüstung ist Sache des Trainierenden.
  7. Sparring erfolgt nur mit Zahn- und Kopfschutz.
  8. Das Tragen von Schmuck aller Art ist für den Trainierenden und auch für die anderen Boxer gefährlich und ist deshalb untersagt.
  9. Das persönliche Springseil, Boxhandschuhe sowie der Zahnschutz sind Pflichtausrüstung bei jedem Training.
  10. Aus Sicherheitsgründen wird nach einer Schlagwirkung die Toilette zu zweit aufgesucht, da die Gefahr einer nachträglichen Ohnmacht besteht.
  11. Die Körperliche Hygiene ist selbstverständlich.

Die Bezahlung des Mitgliederbeitrags erfolgt termingerecht, ansonsten hat die Unterlassung den Ausschluss zur Folge.

Termine

Mo, 20. Mai 2013: Kein Training - Pfingstmontag

Sa, 25. Mai 2013: Unihockey Grümpi, Root

Mo, 8. Juli bis Mi, 14. Aug. 2013: Sommerferien - keine Trainings